Häufig gestellte Fragen

Erstellt das IFSB eine gutachterliche Stellungnahme, z. B. im Zusammenhang mit Bauteilschäden?

Das IFSB führt im Rahmen seines vierstufigen Beratungskonzeptes eine Ermittlung der Bauteilbelastungen durch. Anhand dieser Belastungen können im Allgemeinen Aussagen über mögliche Schäden am Bestandsbauteil, z. B. durch Überlastung, getroffen werden, die ein Re-Design erforderlich machen.

Bei der Umsetzung des anschließenden Bauteil-Re-Designs führt das IFSB die erforderlichen Auslegungsrechnungen durch, erstellt die zugehörige technische Bauteilspezifikation und begleitet den Bauteilentwicklungs- und Validierungsprozess.

Eine gutachterliche Stellungnahme erstellt das IFSB in diesem Zusammenhang aber nicht. Wird diese erforderlich, kann das IFSB auf bestehende Kontakte zu Gutachtern zurückgreifen.

Beschafft das IFSB Fahrwerkskomponenten, die käuflich erworben werden können?

Das IFSB unterstützt die Beschaffung von Fahrwerkskomponenten mit seinem vierstufigen Beratungskonzept. Der Belastungsermittlung und der Bauteilauslegung folgt der Entwurf der technischen Bauteilspezifikation.

Durch die langjährigen Erfahrungen im Schienenfahrzeugbau bestehen Kontakte zu Komponentenherstellern, die für die zugehörige Anfrage genutzt werden können. Nach der Auswertung der einzelnen Herstellerangebote und dem Kaufentscheid des Kunden übernimmt das IFSB die Begleitung des Komponentenentwicklungsprozesses vom Projektstart bis zur Bemusterung.

Der kaufmännische Beschaffungsprozess selbst verbleibt beim Kunden.

Beschränkt sich das Tätigkeitsfeld des IFSB ausschließlich auf Fahrwerkskomponenten von Schienenfahrzeugen?

Grundsätzlich lässt sich das Beratungskonzept des IFSB auch auf andere Komponenten von Schienenfahrzeugen übertragen, z. B. Schwingungsdämpfungssysteme von Aggregaten am Fahrzeugkasten oder Gelenkverbindungen zwischen den Wagenkästen von Gliederzügen.

Gerne unterbreitet das IFSB Ihnen hierfür ein Angebot.

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